Campingurlaub liegt voll im Trend – doch welcher Campingplatz ist der Beste? Nur schöne Standplätze mit bestem Service in der Natur für Dich und Deine Familie.
Mein Versprechen: Sie werden nie wieder so gut schlafen!
Das Thema Wildcampen in Deutschland – und speziell in
Brandenburg – ist gesetzlich relativ klar geregelt, aber mit
einigen regionalen Besonderheiten.
Hier ist ein kompakter Überblick über den rechtlichen
Rahmen und die gelebte Praxis:
Sonderfall Brandenburg:
Brandenburg ist – im Vergleich zu anderen Bundesländern –
etwas offener, was Naturaufenthalte betrifft:
Erlaubt in Brandenburg:
„Jedermannsrecht light“: Laut § 22 des
Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ist das
Betreten und kurzfristige Lagern (z. B. Biwak ohne
Zelt) in freier Landschaft erlaubt –
auch zum Schlafen, ohne
Zelt, aber nur für eine
Nacht.
Auf Privatgrund mit Erlaubnis darf
auch gezeltet werden.
Wald darf zur Erholung betreten
werden, aber nicht befahren oder
bewohnt werden.
Im Knattercamping können Gäste mitten im Wald,
verbunden mit dem Komfort eines Campingplatzes übernachten.