Mein Versprechen: Sie werden nie wieder so gut schlafen!

Das Thema Wildcampen in Deutschland – und speziell in Brandenburg – ist gesetzlich relativ klar geregelt, aber mit einigen regionalen Besonderheiten.

Hier ist ein kompakter Überblick über den rechtlichen Rahmen und die gelebte Praxis:

Sonderfall Brandenburg:

Brandenburg ist – im Vergleich zu anderen Bundesländern – etwas offener, was Naturaufenthalte betrifft:

Erlaubt in Brandenburg:

  • „Jedermannsrecht light“: Laut § 22 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ist das Betreten und kurzfristige Lagern (z. B. Biwak ohne Zelt) in freier Landschaft erlaubt – auch zum Schlafen, ohne Zelt, aber nur für eine Nacht.

  • Auf Privatgrund mit Erlaubnis darf auch gezeltet werden.

  • Wald darf zur Erholung betreten werden, aber nicht befahren oder bewohnt werden.

Im Knattercamping können Gäste mitten im Wald, verbunden mit dem Komfort eines Campingplatzes übernachten.