Brandenburg ist – im Vergleich zu anderen Bundesländern – etwas offener, was Naturaufenthalte betrifft:
„Jedermannsrecht light“: Laut § 22 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes ist das Betreten und kurzfristige Lagern (z. B. Biwak ohne Zelt) in freier Landschaft erlaubt – auch zum Schlafen, ohne Zelt, aber nur für eine Nacht.
Auf Privatgrund mit Erlaubnis darf auch gezeltet werden.
Wald darf zur Erholung betreten werden, aber nicht befahren oder bewohnt werden.
Im Knattercamping können Gäste mitten im Wald, verbunden mit dem Komfort eines Campingplatzes übernachten.